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Anbieter Vergleich kostenloses Girokonto

Das kostenlose Girokonto

Die ersten Vorläufer des heutigen Girokontos wurden schon im späten Mittelalter genutzt, als es darum ging, den Zahlungsverkehr dem sich ständig weiter entwickelnden Handel anzupassen. Das erste Girokonto der heute üblichen Art wurde 1906 in der Schweiz für die ersten Kunden eröffnet. Damit wollte man den Weg für jedermann ebnen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Inzwischen ist das tägliche Leben ohne Girokonto nicht mehr vorstellbar, denn während noch bis weit über die Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts hinaus die Löhne und Gehälter weitgehend bar ausgezahlt wurden, ist das heute kaum noch möglich. Auch die Bedienung von Verpflichtungen wie Stromkosten, Miete und Telefonkosten wäre heute ohne den bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht mehr möglich. Dafür sorgen einerseits die Mobilität der Menschen und andererseits die Möglichkeiten, die Leistungen auch von Anbietern in anderen Regionen oder Ländern in Anspruch nehmen zu können. Schon der bloße Gedanke daran, überall das Entgelt in bar persönlich abgeben zu müssen, legt die Notwendigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs offen. Die Bank, die das Konto führt, erhält für ihre Leistungen ein Entgelt, nämlich die Kontoführungsgebühren. In diesen Gebühren ist ein bestimmter Leitungsumfang pauschal enthalten. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden extra berechnet. Am günstigsten kommt man immer noch weg, wenn man das Konto als reines Internetkonto führen lässt und seine Transaktionen online in Auftrag gibt. Viele Banken bieten seit einiger Zeit die kostenlosen Girokonten an. Sie bieten den Kunden auf ihre Guthaben teilweise sogar recht lukrative Zinsen an. Wer ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann, kann sich sogar einen Dispositionskredit einräumen lassen. Das eröffnet ihm finanziellen Bewegungsspielraum, bei dem das Konto kurzfristig überzogen werden kann. Dafür fallen jedoch teilweise Zinsen im zweistelligen Bereich an. Dass die Banken die Girokonten teilweise mit dem Zusatz „kostenlos“ anbieten, dient in erster Linie Werbezwecken. Schaut man ins Kleingedruckte, stellt man schnell fest, dass man dafür eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss. Dort wird entweder gefordert, dass eine bestimmte Menge Geld monatlich dort eingehen muss oder man eine dauerhafte Mindesteinlage tätigen muss. Das wiederum eröffnet der kontoführenden Bank einen größeren Spielraum für ihre Geschäfte oder anders ausgedrückt, die Bank arbeitet mit den Geldern der Kunden und erwirtschaftet so zusätzliche Gewinne, die deutlich höher ausfallen als das, was sie mit der Einnahme von Kontoführungsgebühren erhalten würden. Zusätzliche Gewinne erzielt man z.B. durch Tagesgeld. Außerdem gelten die dabei gewährten Vergünstigungen ohnehin meistens nur für das erste Jahr. Ab dem zweiten Jahr fallen oft für einzelne Leistungen so hohe Gebühren an, dass der im ersten Jahr erzielte Vorteil schnell wieder aufgefressen wird. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern müssen die deutschen Banken nicht jeden Kunden nehmen. Das trifft oft besonders die Menschen hart, die ohne eigenes Verschulden in eine Insolvenz geraten sind und dadurch einen negativen Schufaeintrag haben. Dieser führt oft genug dazu, dass die Banken ihnen die Eröffnung eines Kontos verweigern. Dann hilft es nur noch, sich in Belgien oder Frankreich umzuschauen. Die Banken sind wesentlich flexibler. Außerdem sind sie Kraft Gesetzes gezwungen, für Menschen mit Wohnsitz in diesen Ländern ein Konto zu eröffnen. Eine solche Reglementierung wäre auch in Deutschland eine sinnvolle Maßnahme, denn viele Behörden wie Wohngeldstelle, die Arbeitsgemeinschaften und andere soziale Leistungsträger nehmen keine Barauszahlungen an Leistungsempfänger vor.

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